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Verteilung der haftungsrechtlichen Verantwortung in einem Belegkrankenhaus |
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Medizinrechtliches OLG-Urteil zur Verteilung der haftungsrechtlichen Verantwortung in einem Belegkrankenhaus auf GEBURTSSCHADEN.info
Verteilung der haftungsrechtlichen Verantwortung in einem Belegkrankenhaus
Kläger
ist der Haftpflichtversicherer zweier Belegärzte. Er nimmt das beklagte
Krankenhaus aus übergegangenen Recht wegen der erbrachten
Schadensersatzleistungen an ein bei seiner Geburt schwer geschädigtes
Kind in Anspruch.
Die Belegärzte wurden deswegen bereits 1997
rechtskräftig verurteilt. Anläßlich des Verfahrens war festgestellt
worden, dass sie für den Fehler einer Hebamme, die Angestellte des
Krankenhauses war, einzustehen hatten.
Die klagende Versicherung ist
der Ansicht, das beklagte Krankenhaus hafte für das Fehlverhalten der
Hebamme und sei deshalb letztlich allein für den Schaden
verantwortlich.
Diesem Argumentation folgte das OLG jedoch nicht.
Das
Urteil des OLG ist rechtskräftig, der BGH hatte die Revision der
Klägerin durch Beschluss vom 18.06.2002 (Az.: I ZR 224/01) nicht
angenommen.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 16.05.2001, Az.: 7 U 46/99
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