Thursday, 17. May 2012
geburtsschaden.info
Startseite
Rechtliche Aspekte
Wunschkaiserschnitt
Behandlungsfehler
Urteile
Dokumentation
Lexikon Medizin und Recht
Fachbeiträge der Anwälte GEBURTSSCHADEN

PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Gerichtsurteile
Patientenrechte
Patientenverfügung
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Apothekenrecht
Medizinprodukte
Fachanwalt Medizinrecht

SERVICE
Fachbücher Medizin & Recht
Fragen, Antworten & Meinungen

ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
München
Münster
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Stuttgart
Nürnberg
Wiesbaden
Wuppertal

PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Hüftprothesen
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft

FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com

SEITEN FÜR ÄRZTE
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
ArztstrafR & Arzthaftung
Arzt, Klinik & Werberecht
Arztrecht Seminare
Startseite arrow Fachbeiträge der Anwälte GEBURTSSCHADEN arrow Geburtsschadensrecht Teil IX - Schadensersatz im Geburtsschadensrecht

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Geburtsschadensrecht Teil IX - Schadensersatz im Geburtsschadensrecht PDF Drucken E-Mail
Friday, 3. July 2009

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Geburtsschadensrecht Teil IX - Schadensersatz im Geburtsschadensrecht - Haftungsrechtliche Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Hebamme, Belegarzt und Krankenhausträger auf GEBURTSSCHADEN.INFO von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT ULF S. GRAMBUSCH, Köln

 

 

Geburtsschadensrecht Teil IX:



Schadensersatz im Geburtsschadensrecht - Haftungsrechtliche Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Hebamme, Belegarzt und Krankenhausträger



Die sog. Passivlegitimation, die Frage danach, wer Anspruchsgegner ist, hat vor allem rechtstechnische Bedeutung bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Bereich des Geburtsschadensrechts. Das Gegenstück zur Passivlegitimation ist die Aktivlegitimation, also die Frage nach dem Inhaber des Anspruchs.


Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seiner Entscheidung vom 14.02.1995 (Az: VI ZR 272/93) hinsichtlich der Frage der haftungsrechtlichen Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Hebamme, Belegarzt und Krankenhausträger entschieden.


Sofern sich eine Patientin auf seine Veranlassung hin zur Entbindung in ein Krankenhaus begibt, in welchem der Arzt Belegarzt ist, und auch die Eingangsuntersuchung vornimmt, ist er für Fehler einer freiberuflich tätigen Hebamme verantwortlich, die die Geburt bei zeitweiliger Abwesenheit des Arztes überwacht.


In diesem Fall schuldet der Träger des Belegkrankenhauses insoweit keine Leistung, haftet also weder für Fehler des Belegarztes noch der Beleghebamme.


Die Entscheidung betraf aber nur die Tätigkeit einer Beleghebamme, und zwar während einer zeitweiligen Abwesenheit des Belegarztes.


Sofern der Arzt durch die Eingangsuntersuchung die Leitung der Geburt übernimmt, haftet er.

 


ra_grambusch_fb  ANWALTSKANZLEI GRAMBUSCH-
KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT, VERSICHERUNGSRECHT

Ulf S. Grambusch 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
Neumarkt 36-38
50667 Köln

Telefon:
0221- 355 33 78 500

Telefax:
0221- 355 33 78 509

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.grambusch.de
 

| HÄUFIGE FRAGEN | NUTZUNGSBEDINGUNGEN | DATENSCHUTZ | KONTAKT | IMPRESSUM | PRESSE |
Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung Webdesign von LFM