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Empfehlungen zur Dokumentation der Geburt (insbesondere nach Eintritt eines Geburtsschaden)
Wie überall ist auch und gerade bei der Geburt -mit Blick auf mögliche Geburtsschäden- eine gewissenhafte Dokumentation unerläßlich. Eine mangelhafte Dokumentation kann zur Beweiserleichterungen auf Patientenseite bis hin zu einer vollständigen Beweislastumkehr führen.
Die Geburtsdokumentation hat den Stellenwert eines OP-Berichts und
sollte daher ebenso sorfältig erstellt werden um im Schadensfall
einen, ggf. gerichtlich bestellten, Gutachter in die Lage zu versetzen
die Vorgänge rund um die Geburt angemessen beurteilen zu können.
Die Dokumentation der Geburt sollte mindestens folgende Punkte umfassen:
- Ort, Datum und Uhrzeit des Beginns der Dokumentation, sowie den Namen des Dokumentierenden
- die vollständigen Patientendaten
- Anamnese
einschließlich möglicher Besonderheiten, Anzahl der Schwangerschaften,
Geburten mit Jahreszahl, Fehlgeburten, Operationen, Synopsis früherer
Schwangerschaften, Tragzeit, Geburtsmodus, Geburtsverlauf,
Kindsgewicht, Geburtsdauer, Geburtsverletzungen, Pathologie der
Schwangerschaft, der Nachgeburtsperiode oder des Wochenbetts
- Anamnese
und Besonderheiten der jetzigen Schwangerschaft wie bspw. Infektionen,
Allergien, eine Frühgeburt, Hypertonie, Diabetes, Rh-Inkompatibilität,
fetale Retardierung, Medikamenten- oder Drogen(-mißbrauch), errechneter
Geburtstermin und Tragzeit bei Kreisssaaleintritt
- Datum und Uhrzeit der Krankenhaus- und Kreisssaalaufnahme
- Aufklärung über geburtshilfliche Operationen, PDA, Blenorrhoe-Prophylaxe, Konakiongabe
- Datum und Uhrzeit der Erstuntersuchung, der oder des Erstuntersuchenden mit Befunderhebung hinsichtlich:
Wehentätigkeit
Schmerzen
Muttermundseröffnung
Höhenstand des vorangehenden Teils
Lage und Haltung des Kindes
ggf. Pfeilnaht
Puls und Blutdruck
geschätztes Kindsgewicht
Fruchtblase, Fruchtwasser (Farbe und Abgang)
Aufnahme-CTG (suspekt, pathologisch, normal)
- Beginn der Geburt / Beginn der Wehen
- Dokumentation
der getroffenen sowie der unterlassenen Maßnahmen einschließlich
Medikation, Verständigung weiterer Kräfte etc. (jeweils mit
Begründung), Geburtsstellung, Uhrzeiten, Namen und Funktion der
Anwesenden Personen, Uhrzeit später hinzukommender Personen, bspw.
Verständigung des Oberarztes
- CTGs müssen mit dem
Namen der Patientin versehen, vom Arzt / der Hebamme befundet und mit
seiner / ihrer Unterschrift versehen sein
- Zeitangaben müssen auf synchronisierten Uhren beruhen
- Zusammenfassende Beurteilung des Neugeborenen hinsichtlich
Apgar-Wert, pH, Gewicht, Länge, Kopfumfang
U1
Besonderheiten
ggf. Verlegung
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